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   BGH, 07.02.1957 - 4 StR 453/56   

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BGH, 07.02.1957 - 4 StR 453/56 (https://dejure.org/1957,789)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1957 - 4 StR 453/56 (https://dejure.org/1957,789)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1957 - 4 StR 453/56 (https://dejure.org/1957,789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 109
  • NJW 1957, 550
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61

    Voraussetzungen der Vereidigung wegen ausschlaggebender Bedeutung

    Um zu vermeiden, daß in Verfahren von allgemein geringer Bedeutung viele Eide geschworen werden und der Eid dadurch entwertet wird, wurde für geringfügige Strafverfahren dieser Art durch § 62 StPO die Nichtbeeidigung von Zeugen zur Regel und ihre Vereidigung zur Ausnahme gemacht (BGHSt 10, 109, 112) [BGH 07.02.1957 - 4 StR 453/56].

    Könnte dagegen der Inhalt der Zeugenaussage nach der Auffassung des Richters von ausschlaggebender Bedeutung sein, so hat er zu prüfen, ob ihm aus diesem Grund die Vereidigung notwendig erscheint, oder ob er dennoch von seinem Ermessen im Sinne einer Nichtvereidigung Gebrauch machen will (BGHSt 10, 109, 112) [BGH 07.02.1957 - 4 StR 453/56].

  • BGH, 15.06.1960 - 4 StR 20/60
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  • BGH, 17.12.1965 - 4 StR 502/65

    Begründung der Nichtvereidigung von Zeugen mit dem Hinweis auf § 62

    Dagegen sei die Nichtvereidigung des Zeugen S., wenn man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 10, 109; 14, 374) f [BGH 15.06.1960 - 4 StR 86/60]olge, ungenügend begründet.

    Bei seiner in BGHSt 10, 109 und 14, 374 niedergelegten Rechtsprechung hat der Senat den Erfolg der erörterten Verfahrensrüge davon abhängig gemacht, ob die Sachlage nicht so eindeutig war, daß die Beteiligten ohne weiteres erkennen konnten, von welchen rechtlichen Voraussetzungen das Gericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist, oder ob nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Verfahrensbeteiligten im Falle einer ordnungsgemäßen Begründung einer Nichtvereidigung noch Anträge gestellt, insbesondere der Angeklagte die Möglichkeit gehabt hätte, in einer für die Sachentscheidung maßgeblichen Art seine Verteidigung einzurichten.

  • BGH, 08.06.1960 - 2 StR 248/60

    Zulässigkeit und Begründetheit der Revision - Verstoß gegen das Gesetz der Logik

    Somit genügte der Hinweis auf die gesetzliche Bestimmung (siehe auch BGHSt 10, 109, 112) [BGH 07.02.1957 - 4 StR 453/56].

    Die Ausübung des Ermessens selbst braucht nicht begründet zu werden (BGHSt 10, 109).

  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61

    Rechtsmittel

    Selbst wenn aber hier der aus § 64 StPO entwickelten strengeren Auffassung (BGHSt 10, 109 und 14, 374 [376]) gefolgt würde, so läge im vorliegenden Rechtsstreit einer der Fälle vor, in denen die Sachlage so eindeutig war, daß die Parteien ohne weiteres erkennen konnten, von welcher der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ablehnung das Gericht ausging, so daß die Begründung der Ablehnung durch den Hinweis auf die Gesetzesvorschrift ersetzt wird (BGHSt 10, 109 [113]).
  • BGH, 13.12.1988 - 5 StR 550/88

    Kenntnis aller Verfahrensbeteiligten von dem Grund der Unvereidigung eines Zeugen

    Es mag zwar ausnahmsweise Fälle geben, in denen aufgrund einer eindeutigen Sachlage oder eines unzweideutigen Verfahrensganges alle Verfahrensbeteiligten den Grund der Nichtvereidigung eines Zeugen erkennen können (vgl. BGHSt 10, 109, 112; BGH VRS 31, 188, 190; BGH NStZ 1981, 71; NStZ 1987, 374; BGH Urt. vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57; Beschl. vom 8. Juli 1976 - 5 StR 210/76).
  • BGH, 15.01.1971 - 2 StR 600/70

    Umfang der Pflicht eines Richters, die Nichtvereidigung eines Zeugen nach § 48

    Zur gleichlautenden Vorschrift des § 62 StPO (Zeugenvereidigung in Bagatellstrafsachen) hat der Bundesgerichtshof bereits in den Urteilen BGHSt 10, 109 und 14, 374 entschieden, daß der Richter verpflichtet sei, den Verfahrensbeteiligten den Grund für die Nichtvereidigung anzugeben.
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 757/79

    Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach jeder erstatteten Aussage -

    Die gelegentlich geäußerte Auffassung, ein Verstoß gegen die §§ 59, 64 StPO könne die Revision nur rechtfertigen, wenn der Grund für die Nichtvereidigung nicht für alle Beteiligten auf der Hand gelegen habe (BGH VRS 31, 188, 190; BGHSt 10, 109, 112), bezieht sich auf solche Fälle, in denen zwar eine Entscheidung über die Nichtvereidigung getroffen, aber dabei nicht angegeben wurde, auf welche von mehreren gesetzlichen Möglichkeiten sich die Entscheidung stützt.
  • BGH, 11.04.1978 - 5 StR 612/77

    Treffen einer Entscheidung über die Nichtvereidigung in der Hauptverhandlung -

    Die Sachlage war auch nicht so eindeutig, daß die Beteiligten die Gründe der Nichtvereidigung ohne weiteres erkennen konnten (vgl. BGHSt 10, 109, 112 f).
  • BGH, 01.07.1966 - 4 StR 144/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Sachwuchers in

    Ein solcher Verfahrensverstoß kann die Revision rechtfertigen, wenn der Grund für die Nichtvereidigung nicht für alle Beteiligten auf der Hand liegt (vgl. BGHSt 10, 109, 111, 112) [BGH 07.02.1957 - 4 StR 453/56].
  • BGH, 09.09.1969 - 1 StR 75/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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